Rechtsprechung
BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EGV 615/98 Art 1, EWGRL 628/91 Anh 1 Kap 7 Nr 48.5, TierSchTrV § 24 Abs 5
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen - Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 EGV 615/98, Anh 1 Kap 7 Nr 48.5 EWGRL 628/91, § 24 Abs 5 TierSchTrV vom 11.06.1999
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen - rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Keine Ausfuhrerstattung bei Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern; kein Erstattungsanspruch aus Vertrauensschutzgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.11.2013 - 4 K 111/11
- BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09
Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen …
Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13
Eine --nachdem die Auslegung der maßgebenden unionsrechtlichen Vorschriften geklärt ist-- unionsrechtswidrige Behandlung zu seinen Gunsten kann der Wirtschaftsbeteiligte nicht verlangen, was erst recht dann gelten muss, wenn die Ausfuhrerstattung --wie im Streitfall-- noch gar nicht gewährt worden ist, sondern erst darüber zu entscheiden ist, ob der Ausführer seinen Erstattungsanspruch nachgewiesen hat (Senatsurteil vom 24. August 2010 VII R 47/09, BFHE 231, 437, ZfZ 2010, 334). - EuGH, 20.06.2013 - C-568/11
Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …
Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden und das unionsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen nationalen Behörde kann kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (EuGH-Urteil Agroferm vom 20. Juni 2013 C-568/11, EU:C:2013:407, ZfZ 2013, 249, Rz 52, m.w.N.;… Senatsurteil vom 18. Mai 1993 VII R 70/92, BFH/NV 1994, 208). - EuGH, 30.06.2011 - C-485/09
Viamex Agrar Handel
Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13
Nach den Feststellungen des FG hat die Klägerin jedoch mangels eines vorgelegten Transportplans nicht den erforderlichen Nachweis erbracht, während des Transports der Tiere die Vorschriften der RL 91/628/EWG über die maximale Transportdauer und die Ruhezeiten eingehalten zu haben, die nach dem EuGH-Urteil Viamex Agrar Handel vom 30. Juni 2011 C-485/09 (EU:C:2011:440, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 243) auch auf Eisenbahntransporte anzuwenden sind. - BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92
Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter …
Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes kann nach ständiger Rechtsprechung des EuGH, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden und das unionsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen nationalen Behörde kann kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (EuGH-Urteil Agroferm vom 20. Juni 2013 C-568/11, EU:C:2013:407, ZfZ 2013, 249, Rz 52, m.w.N.; Senatsurteil vom 18. Mai 1993 VII R 70/92, BFH/NV 1994, 208). - FG Hamburg, 08.11.2013 - 4 K 111/11
Ausfuhrerstattung: Einhaltung der unionsrechtlichen Vorschriften zum Schutz der …
Auszug aus BFH, 13.05.2015 - VII R 62/13
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 8. November 2013 4 K 111/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.